Gesetzliche oder private Unfallversicherung? Die Freizeitlücke

Die gesetzliche Unfallversicherung der AUVA schützt Arbeitnehmer:innen, Schüler:innen und Studierende, aber nur bei Arbeits- und Wegunfällen sowie Berufskrankheiten. Freizeit-, Sport- und Haushaltsunfälle sind nicht gedeckt, obwohl dort laut Arbeiterkammer die meisten Unfälle passieren. Eine private Unfallversicherung schließt diese Freizeitlücke und leistet rund um die Uhr.

Die gesetzliche Unfallversicherung der AUVA leistet nur bei Arbeits- und Wegunfällen sowie Berufskrankheiten – Freizeit-, Sport- und Haushaltsunfälle sind nicht abgedeckt. Genau hier entsteht die sogenannte Freizeitlücke, die eine private Unfallversicherung schließt.

Wer ist gesetzlich versichert?

Über die AUVA sind unter anderem Arbeiter:innen, Angestellte, freie Dienstnehmer:innen, geringfügig Beschäftigte sowie Schüler:innen und Studierende unfallversichert. Den Beitrag trägt bei Arbeitnehmer:innen die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber.

Was deckt welche Versicherung?

LeistungGesetzliche UV (AUVA)Private Unfallversicherung
Arbeits- und WegunfallJaJa
BerufskrankheitenJameist –
Freizeit- und SportunfallJa
Invaliditätskapital (Einmalzahlung)Ja
Versehrtenrente ab > 20 % (länger als 3 Monate)Jaoptional (Unfallrente)

Warum die Freizeitlücke zählt

Laut Arbeiterkammer ereignen sich rund 70 Prozent aller Unfälle in der Freizeit – beim Sport, im Haushalt oder im Urlaub. Die gesetzliche Absicherung greift dort nicht. Die AUVA zahlt zudem eine Versehrtenrente erst, wenn die Erwerbsfähigkeit länger als drei Monate um mehr als 20 Prozent gemindert ist; die Höhe hängt vom früheren Einkommen ab.

Für wen ist die private Unfallversicherung besonders sinnvoll?

  • Kinder und Schüler:innen – außerhalb von Schule und Kindergarten kaum gesetzlich gedeckt.
  • Sportlich Aktive und Hobbyhandwerker:innen.
  • Selbstständige ohne umfassenden gesetzlichen Schutz.
  • Alle, die eine finanzielle Einmalleistung bei Invalidität absichern wollen.

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Häufige Fragen

Sind Kinder über die gesetzliche Unfallversicherung ausreichend geschützt?
Nur eingeschränkt. Schüler:innen und Studierende sind bei Unfällen in Schule, Uni und auf dem Weg dorthin gesetzlich versichert. Freizeitunfälle zu Hause, im Verein oder im Urlaub sind nicht gedeckt – dafür ist eine private Unfallversicherung sinnvoll.
Ab wann zahlt die AUVA eine Rente?
Die AUVA leistet eine Versehrtenrente, wenn die Erwerbsfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit länger als drei Monate um mehr als 20 Prozent gemindert ist. Die Höhe richtet sich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung und dem früheren Einkommen.
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