Rund drei Viertel aller Unfälle in Österreich passieren zu Hause oder in der Freizeit – also genau dort, wo die gesetzliche Unfallversicherung nicht zuständig ist. Bei bleibender Invalidität nach einem Freizeitunfall leistet sie gar nichts. Die Zahlen des KFV und was das praktisch bedeutet.
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Arbeit, Ausbildung und den Weg dorthin – nicht die Freizeit. Das ist keine Auslegungsfrage, sondern folgt direkt aus dem Gesetz: Nach § 175 Abs. 1 ASVG sind Arbeitsunfälle nur solche Unfälle, die „im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Beschäftigung“ stehen. Wer beim Skifahren, im Garten oder auf der Kellerstiege stürzt, fällt aus diesem Rahmen heraus.
Drei von vier Unfällen passieren außerhalb des gesetzlichen Schutzes
Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) erhebt jährlich, wo sich Unfälle in Österreich tatsächlich ereignen. Für das Jahr 2025 wurden 824.400 Verletzte in österreichischen Spitälern behandelt – ein Plus von 2 % gegenüber dem Vorjahr. Die Verteilung nach Lebensbereichen:
- Haushalt (inkl. Wohnumgebung): 334.500
- Freizeit und Freizeitsport: 280.700
- Arbeit und Schule: 111.400
- Verkehr: 97.800
Haushalt und Freizeit zusammen ergeben rund 615.000 Verletzte – etwa drei Viertel aller Fälle. Die Behandlungskosten beziffert das KFV mit rund 2,975 Milliarden Euro (+7 %).
Was „nicht zuständig“ konkret heißt
Ein verbreitetes Missverständnis ist, dass ohnehin „die Krankenkasse zahlt“. Das stimmt für die Erstversorgung – und hört dort auf. KFV und Versicherungsverband (VVO) formulieren es in ihrer gemeinsamen Unfallbilanz unmissverständlich:
„Die Primärversorgung der Verletzungen ist durch die gesetzlichen Krankenversicherungen zwar für ihre Versicherten auch bei Freizeitunfällen abgedeckt, bei dauerhafter Invalidität und bei beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen erfolgt jedoch keine Leistung seitens der gesetzlichen Unfallversicherung.“
Genau dort entsteht der finanzielle Schaden: nicht bei der Erstbehandlung, sondern wenn nach einem Unfall dauerhaft etwas bleibt – ein steifes Gelenk, eine Hand, die den bisherigen Beruf nicht mehr zulässt, ein notwendiger Umbau der Wohnung.
Kinder sind später und schmaler versichert, als viele annehmen
Auch hier ist die Rechtslage enger als das Bauchgefühl. Das KFV hält fest, dass Kinder „erst mit dem letzten Kindergartenjahr oder mit Schulbeginn gesetzlich unfallversichert sind – und das auch nur am Weg dorthin und nach Hause bzw. im Kindergarten und in der Schule selbst“. Der Nachmittag am Spielplatz, das Trampolin im Garten, der Vereinssport: alles außerhalb.
2025 wurden 119.600 Kinder bis 14 Jahre nach Unfällen im Spital behandelt.
Wo es die Älteren trifft
Die auffälligste Entwicklung betrifft Senioren: 266.100 Verletzte ab 65 Jahren im Jahr 2025 – ein Plus von 5 % und ein neuer Höchststand. Der häufigste Unfallhergang im Haushalt ist unspektakulär und genau deshalb so relevant: Gehen im Wohnbereich, 86.000 Verletzte (+21 %), gefolgt von Reinigungsarbeiten (30.000) und Arbeiten in Heim und Garten (26.400).
Was der Markt dazu sagt
Die private Unfallversicherung ist in Österreich eine vergleichsweise kleine Sparte: 1,475 Milliarden Euro verrechnete Prämien im Jahr 2025, das sind 6,6 % des gesamten Prämienvolumens von 22,338 Milliarden Euro. (Achtung bei Recherchen: die oft zitierten 13,7 Milliarden Euro sind die gesamte Schaden-Unfall-Sparte inklusive Kfz – nicht die Unfallversicherung.)
Bemerkenswert ist die Leistungsentwicklung: Die ausbezahlten Leistungen stiegen 2025 um 18,4 % auf 1,087 Milliarden Euro, während die Prämien nur um 4,3 % zulegten. Der Schadensatz kletterte von 51,4 (2020) auf 73,8. Für Konsumentinnen und Konsumenten heißt das nüchtern: Der Kostendruck in dieser Sparte steigt, Prämienanpassungen sind wahrscheinlicher als Senkungen.
Was das für die Entscheidung bedeutet
Eine private Unfallversicherung ist kein Ersatz für Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie deckt einen klar umrissenen Fall ab: bleibende Invalidität nach einem Unfall – unabhängig davon, ob dieser in der Arbeit oder in der Freizeit passiert ist. Angesichts der Verteilung der Unfälle ist genau das die Lücke, die der gesetzliche Schutz offenlässt.
Als Orientierung für die Versicherungssumme empfehlen VKI und Arbeiterkammer mindestens das Sechsfache des Bruttojahreseinkommens. Die Preisspanne ist erheblich – und die Leistungsunterschiede sind größer als die Preisunterschiede. Wer vergleicht, sollte deshalb zuerst auf die Bedingungen schauen, nicht auf die Prämie.